Essen im Restaurant fotografieren – darf man das überhaupt?

SocialMedia: Essen im Restaurant fotografieren - darf das?

Was machen Reiseblogger mit ihrem Essen? Es fotografieren!

Aber darfst du das überhaupt? Ich habe hierzu Karin Krubeck gefragt. Die muss es nämlich wissen, denn Karin ist die Frau hinter dem Blog BonngehtEssen.de. Und was sie da macht, ist

1. in Bonn essen gehen,
2. dieses Essen fotografieren und
3. auf ihrem Blog darüber schreiben.

Essen fotografieren ist also ein Hauptbestandteil ihres Blogs und deshalb hat sie sich vorab von einem Anwalt beraten lassen. Und gibt heute auch dir ein paar Tipps zum Thema Essen und Fotografie.

Interview mit Karin vom Blog Bonngehtessen.de

Liebe Karin, wenn Reiseblogger zusammen essen gehen, wird das Essen meist kalt, weil jeder erst einmal jedes Gericht fotografiert (ich übertreibe leicht, aber so ähnlich ist es tatsächlich…). Dürfen die das überhaupt?

Meine Freunde werden ebenfalls gewarnt, dass sie tolerieren müssen, dass ich jedes Essen fotografiere. Nicht, weil ich mit meinem Smartphone so einzigartige Fotos mache, sondern weil es heutzutage dazugehört, wenn man über ein Restaurant redet, auch ein paar Ansichten der Speisen geben zu können für einen ersten Eindruck.

Fotografieren darfst du, grob gesagt, alles.
Aber veröffentlichen darfst du nicht alles.

Bevor ich mein Portal mit Gastrokritiken online gab, habe ich mir extra eine Rechtsberatung geleistet, um zu verstehen, was die Gesetze für einen Rahmen vorgeben und welche Strafen ich riskiere.

Dabei habe ich dann gelernt, dass der Betreiber einer Gaststätte ein Hausrecht hat. Dieses Hausrecht führt dazu, dass ich ungefragt keine Fotos aus der Wohnung (in dem Fall Gaststätte) online stellen darf.

Jemand, der in meine Wohnung kommt, darf auch Fotos machen, möchte er diese veröffentlichen, muss er mich vorher fragen. Das ist also im Restaurant nicht anders. Oft wird davon geredet, dass die „Kreation“ des Kochs geschützt werden soll und man es deshalb nicht darf. Das ist, wenn wir nicht von der Spitzengastronomie reden, Blödsinn. Es ist einfach nur das Hausrecht, welches hier zieht.

 

Macht es einen Unterschied, ob ich die gemachten Fotos über Netzwerke wie Facebook oder Instagram teile oder in meinen privaten Blog einbinde?

Nein. Veröffentlichung ist Veröffentlichung. Ob es print oder online ist, ist egal. Auch die Menge der LeserInnen ist dabei egal. Und ob es privat oder kommerziell ist, ist ebenfalls egal. Ich vermute, dass es da bei der Strafe dann eher einen Unterschied macht ;-)

Karin Krubeck von Bonn geht Essen

Karin Krubeck von Bonn geht Essen

Wie ist das mit Plattformen wie Foursquare oder Yelp? Darf ich für diese Fotos machen?

Natürlich darfst du das. ABER, du musst geklärt haben mit dem Betreiber des Restaurants, dass du die Fotos aus seinem Restaurant online stellen darfst. Plattformen wie Yelp sagen explizit, dass du Eigentümer der Inhalte bist und rechtlich verantwortlich bist für die Nutzung.

Anders ausgedrückt: ich behaupte mal, dass die meisten Menschen nicht im Restaurant fragen, ob sie die Fotos online stellen dürfen und Plattformen wie Yelp und 4square leben natürlich davon.

Meinem Rechtsanwalt ist übrigens nicht bekannt, dass es in Deutschland einen Fall gibt, wo ein Restaurantbesitzer klagte. Aber irgendwann ist immer das erste Mal.

 

Muss ich vor einer Veröffentlichung in meinem Blog das Restaurant darüber informieren und diesem meinen Beitrag zur Abnahme vorlegen?

Zur Abnahme musst du nix vorlegen. Du kannst schreiben, was du willst, solange es die Wahrheit ist und du die Wahrheit belegen kannst. Ansonsten musst du Annahmen machen oder Ausdrücke wie „ich finde“ und „Meiner Meinung nach“ etc. benutzen.

Wenn ich also schreibe, dass es „in XY nur Tomatenpampe gibt“, dann ist das u.U. geschäftsschädigend. Wenn du schreibst, dass „DEINER Meinung nach die Tomatensauce noch Potential nach oben hat und besser abgeschmeckt werden sollte“, dann ist das deine persönliche Meinung, die du natürlich haben darfst.

Die Fotos zum Text darfst du aber nur mit Genehmigung veröffentlichen. „Genehmigung“ ist dabei weit gefasst. Ich selber frage beim Service nach und der meistens beim Betreiber und dann heißt es „Natürlich dürfen Sie das.“ Sicher ist es jedoch nur, wenn man es sich schriftlich bestätigen lässt. Für „nur“ ein Foto ist das natürlich ein riesiger Aufwand für ’ne Pizza oder einen Latte Macchiato.

 

Du hast bereits sehr viele Restaurants besucht und fotografiert und damit auch jede Menge Erfahrungen, wie die Restaurantchefs hiermit umgehen. Was empfiehlst du anderen Bloggern generell, die Restaurantkritiken veröffentlichen wollen?

Aktuell geben einem die meisten Betreiber die Erlaubnis, die Fotos online zu stellen.

Aber mein Gefühl sagt mir, dass das in den meisten Fällen nur passiert, weil die Besitzer vollkommen überfordert sind von diesem Internet.

Ich war letzthin in einem schönen In-Café und die Besitzerin setzte sich, als es leerer wurde, zu mir und klagte: „Ich bin überfordert mit diesem Internet. Da sind Blogger und ich weiß gar nicht, was die machen und noch weniger, was die schreiben und grübele manchmal, ob die das denn einfach dürfen.“

Für mich war das ein kleiner Hilferuf, den ich mir nun auch zu Herzen nehme.

Ich will Betreiber nicht überrumpeln. Ich nehme mir nun lieber beim Verlassen Zeit um zu erklären, was ein Blogger ist. Was ist mein Portal. Ich habe auch eine Mappe (print) mit, um zu zeigen, wie ein Artikel aussehen kann. Und ich habe endlich Visitenkarten drucken lassen, damit die Betreiber danach noch mal in Ruhe schauen können auf der Homepage. Ich kläre sie auch darüber auf, dass sie das nicht erlauben müssen.

Um das Verhältnis auch für die Zukunft positiv zu gestalten, müssen wir uns gemeinsam den Raum geben, die Fragen zu stellen, die da sind. Wir Blogger halten uns und das Internet für so selbstverständlich. Außerhalb meiner Filterbubble ist es das aber nicht.

Wer Restaurantkritiken veröffentlicht, befindet sich auf einem sehr sensiblen Terrain, denn eine Kritik kann schnell Besuchereinbrüche herbeiführen und rufschädigend wirken etc. Man sollte sich sehr genau überlegen, wie man Kritiken gestaltet und wer die eigene Zielgruppe ist und was die eigenen Maßstäbe sind anhand derer man bewertet und was man erreichen will mit der Kritik.

Das macht es transparent und für mich ist Transparenz essentiell für ein neues Gesellschaftsmodell, in dem wir alle mehr mitbestimmen wollen.

Aber in jedem Fall: haltet euch an die (noch) bestehenden Gesetze und fragt die Gastronomen um Erlaubnis für die Fotos. Überrumpelt sie nicht und gebt ihnen die Chance eure Beiträge zu lesen.

Eigentlich ist es hier wie überall: miteinander reden hilft :-)

 

Was ist dein schönstes – oder auch dein schrecklichstes – Erlebnis zum Thema „Essen fotografieren“?

Das Schrecklichste war, dass ich erst zuhause auf einem Foto sah, dass in der Pasta ein kleiner Mehlwurm gewesen war.

Das Schönste war ein Betreiber, der meinte, dass das doch so alles nicht hübsch wird und dann anfing, auf dem Tisch noch Schnickschnack aufzustellen und an Pfeffer- und Salzstreuern rumzuschieben ;-)

 

Vielen Dank, Karin, für diese Tipps und viel Spaß beim weiteren Essen gehen in Bonn. Ich komme gerne mal wieder mit. :)

Ich nehm dich auch gerne wieder mit.

 

Mehr zu Karin und ihrem Blog Bonngehtessen.de

Wenn du in Bonn essen gehen möchtest, dann sei dir Karins Blog Bonn geht essen empfohlen. Zum einen aufgrund ihres persönlichen und unbestechlichen Blicks auf die Restaurants und das dortige Essen. Zum anderen aufgrund der großartigen Datenbankfunktion ihres Blogs, die eben auch „Oma-/Opakompatibel“ oder „Tolles WC“ (aktuell nur zwei Restaurants…) kennt. Das wichtigste Selektionskriterium für dich als Blogger ist hier aber vermutlich sowieso „Wlan“.

Aktuelles von Karin aka BonngehtEssen findest du auch auf Facebook, Twitter, Google+ und in ihrem privaten Instagramaccount.

 

Bitte beachte: dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine umfangreiche rechtliche Beratung nicht ersetzen. Gerade, wenn das Thema Essen einen wesentlichen Aspekt deines Blogs ausmacht, solltest du hierzu fachlichen Rat einholen.

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Ich unterstütze touristische Unternehmen bei ihrer Strategie, v.a. in Bezug auf Stakeholder-Management, Zielgruppen und Produkt-Entwicklung. Auf diesem Blog schreibe ich darüber sowie über meine Herzensthemen Barcamps und das Bloggen an sich. Mehr gibt es bei „Über mich“. Du kannst mich übrigens auch buchen. Ich bin Beraterin und Netzwerkpartnerin bei Tourismuszukunft. Infos sowie Kontaktdaten: Kontakt.

28 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Pingback: Natürlich darf man sein Essen (oder seinen Kaffee) fotografieren. | kreimer.de

  2. Informativ, interessant, sympathisch – schönes Interview. Hattest Du schon einen Artikel zum Thema Rechte beim Fotografieren von Menschen (bes. Kindern)? Es ist erstaunlich, wie wenig manche Blogger darüber wissen. Ich mache als freie Journalistin und Bloggerin regelmäßig Auffrischungskurse im Presserecht und stehe gern als Interviewpartnerin zur Verfügung. Liebe Grüße Maike

  3. Danke dir, Maike, für das Angebot. Klingt gut! Denn gerade bei dem Thema wundere ich mich auch immer wieder. Ich melde mich bei dir! :) Kristine

    Vielen Dank, Jens, freut mich, wenn der Beitrag relevante Informationen für dich geliefert hat! Viele Grüße in den Süden! Kristine

  4. Oh wunderbar…dann wär das endlich mal geklärt ;-)
    Danke für diesen tollen Artikel Kristine und Karin!
    Noch eine Frage dazu:
    Lässt Du dir die Genehmigung nun schriftlich geben oder reicht sie dir mündlich? Du Hast ja beide Möglichkeiten aufgezeigt, klar die schriftliche ist besser…aber machst du das Karin?

  5. Ich bin ehrlich Michèle und gestehe: die schriftliche Bestätigung mache ich immer noch nicht.

    Sie ergibt sich manchmal, wenn ich die Betreiber noch wegen etwas anderem anschreibe und dann geht daraus hervor, dass ich darf. Das sind aber auch diejenigen bei denen ich keine Befürchtung habe.

    Aber: seit dem erhellenden Gespräch mit der Cafébesitzerin reiße ich mich mehr am Riemen, wie ich schon oben schreibe und versuche es mehr zu machen. D.h., dass ich z.B. danach den Link zum Artikel von mir aktiv maile und noch mal auf die Fotosituation hinweise.

  6. Pingback: Lesenswerte Links – Kalenderwoche 13 in 2014 > Vermischtes > Lesenswerte Links 2014

  7. Ich würde nie auf die Idee kommen, einen Wirt zu fragen, ob er mir das Fotografieren meines Essens erlaubt. Aber selbstverständlich würde ich es akzeptieren, wenn er den Wunsch äußert, dass ich das Fotografieren einstelle und die bisher angefertigten Fotos nicht veröffentlichte.

    Rechtsanwalt Christian Leuthner teilt meine Sichtweise: „Existiert kein ausdrückliches Verbot, dann kann der Gast sein Essen grundsätzlich solange fotografieren und in sozialen Netzwerken posten, wie er will.“
    http://blog.wiwo.de/management/2013/10/01/durfen-wirte-handyfotos-verbieten-weil-sie-sich-vor-tripadvisor-co-furchten-gastbeitrag-von-it-anwalt-leuthner/

  8. Pingback: Woanders – diesmal mit der Elternzeit, den Kammerspielen, Instagram und anderem | Herzdamengeschichten

  9. Hallo Peter Jebsen,
    danke für den ergänzenden Link. Wie Karin im Interview ja auch schon sagte: viele Gastronomen sind aktuell auch schlicht und einfach überfordert von den Entwicklungen und wissen eigentlich gar nicht, was darf und was nicht.
    Ich denke, die Wahrscheinlichkeit, für einzelne Essensfotos abgemahnt zu werden, ist generell sehr gering. Wenn aber tatsächlich der Großteil des eigenen Blogs hieraus besteht, sollte man sich vorab definitiv noch einmal mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen.
    Kristine

  10. Pingback: Was wir Bonner so machen | curry and culture

  11. Ich denke, dass es neben der rechtlichen Situation noch einen weiteren Punkt gibt, weswegen es zumindest im deutschsprachigen Raum sinnvoll sein könnte, den Restaurantbesitzer auf die geplante Veröffentlichung aufmerksam zu machen. Das ist der Marketingaspekt. Mit etwas Glück kann sich ja jeder Restaurantbetreiber zu einem Stammleser entwickeln oder den Beitrag über seinen Gasthof über die sozialen Medien verbreiten. Dies wird umso wahrscheinlich, wenn man im persönlichen Gespräch überzeugen konnte.

  12. Pingback: Menschen fotografieren – darf man das überhaupt? | Kristine Honig

  13. Es gibt auch noch die Panoramafreiheit, die auf der Terrasse oder im Biergarten das Hausrecht durchaus überstimmen kann. Hat Dein Anwalt dazu etwas gesagt?
    Profi-Fotografen haben eine fertig Model-Release bzw. Object-Release dabei – ob ein Wirt sowas mal eben unterschreiben würde, ist allerdings eine ganz andere Frage.

  14. Pingback: Essen kommen! » Blog Archiv » Darf ich mein Essen fotografieren?

  15. Hallo Sebastian,
    Du hast Recht, das ganze Thema geht noch weiter. Neben dem Hausrecht spielen hier auch Panoramafreiheit oder Design- und Patentrecht für die Einrichtung des Gastronomen eine Rolle. Wir wollten dieses Thema aber hier jetzt nicht zu weit fassen, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.
    Viele Grüße, Kristine

    An alle: Schaut mal unter dem Pingback-Link „Essen kommen!“ Dort hat ein Gastronom dieses Thema aufgenommen. Und diesem ist es ziemlich egal, ob fotografiert wird. Er sieht dies nur als positiv an und bietet seinen Gästen deshalb auch gerne Wlan.

  16. Ein tolles informatives Interview, das mir viele Anregegungen und Ideen zum Umgang mit Foodbildern und Restaurantbesuchen gibt. Eine tolle Idee ist das Printout des Zeigeartikels…. Danke für dieses Interview!

  17. Pingback: Marketingtweets der Woche 48|2014 - Der Heldenblog Der Heldenblog

  18. Pingback: fotomonat.de/at/ch – Essen fotografieren zwischen kulinarischem Reisejournalismus und Food-Fotografie

  19. Danke für den interessanten Beitrag. Ich war neulich mit meinem Freund auf einem Landgasthof und wir haben sehr viele Bilder von der Einrichtung und auch vom Essen gemacht. Das Personal hatte nichts dagegen einzuwenden nur das wir, falls wir es veröffentlichen, unsere ehrliche Meinung abgeben.

  20. Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Immer wieder sieht man Leute, die im Restaurant sitzen und ihr Essen für Facebook und Instagram fotografieren. Mir kam zu Ohren, dass man dies rein rechtlich nicht tun darf, da die Zubereitung der Mahlzeit dementsprechend ein Kunstwerk des Kochs wäre. Dennoch habe ich noch keine Streitigkeiten diesbezüglich erleben können.

  21. Über dieses Thema habe ich mich neulich mit einem Freund unterhalten. Erst letztens war ich in einem Restaurant und die Person neben mir, hatte den Kellner gefragt, ob er ein Foto vom Essen machen darf. Ich war verwundert, da ich mit solch einer Frage nicht gerechnet hatte. Die Person erklärte mir, dass es bei seinem letzten Besuch im Restaurant ebenfalls ein Foto vom Essen machen wollte, doch der Kellner ihn drum gebeten hat es zu unterlassen.

  22. Hallo Kristine,
    vielen lieben Dank für deinen inspirierenden Beitrag. Ich finde es super, dass du dich mit diesem Thema auseinandersetzt. Heutzutage ist es zur Gewohnheit geworden sein Essen im Restaurant zu fotografieren und im Internet hochzuladen. Dabei wird nicht darüber nachgedacht, was eventuell noch alles auf dem Bild zu sehen ist.

  23. ich glaube nicht, dass es zur Gewohnheit geworden ist, sein Essen im Restaurant zu fotografieren. Warum sollte man das tun?

  24. Bilder sagen meist mehr als der Text einer Speisekarten. Deswegen finde ich es gut wenn Bilder vom Essen gemacht werden um dies mit anderen zu teilen.

  25. Ich mache das immer so, dass wenn es lecker war, ich gerne eine Rezension für ihn schreibe und das Bild mit veröffentlichen werde. Die meisten sind begeistert. Bei Negativbewertung mit einem Foto kann es Probleme geben denke ich. Ein klasse Blog Artikel übrigens :-) LG. Nick Freund

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