Strategie & Umsetzung im Tourismus

Gäste-Veröffentlichungen in Social Media initiieren und von diesen profitieren

Social Media: Veröffentlichungen von Gästen

Social Media: Veröffentlichungen von Gästen

Regionen und Kulturinstitutionen können von Veröffentlichungen in Social Media stark profitieren. Durch diese werden potentielle neue Besucher erreicht sowie die eigenen Veröffentlichungen zum eigenen Angebot durch die Meinung von Besuchern unterstützt.

Wie erreichst du, dass deine Gäste selbst etwas in Social Media veröffentlichen?

 

Passende Rahmenbedingungen schaffen

Ein frei nutzbares WLAN wird in einiger Zeit kein Thema mehr sein, davon bin ich überzeugt. Aber noch ist es für viele relevant, da nicht jeder Smartphone-Vertrag ein großes bzw. genügend Webvolumen beinhaltet. Biete ein solches an.

Gerade innerhalb von Kulturinstitutionen, Restaurants oder Geschäften kann es außerdem sinnvoll sein, offen zu kommunizieren, dass das Fotografieren erlaubt ist. Erlaubnis- statt Verbotsschilder quasi.

Fotografieren erlaubt, nur ohne Blitz. Max-Ernst-Museum Brühl

 

Selfie-Points geben dem Gast einen zusätzlichen Hinweis darauf, dass genau an dieser Stelle offensichtlich etwas Relevantes, Schönes, Fotografierwürdiges ist. Es wird sicherlich Gäste geben, die an dieser Stelle bewusst kein Foto machen, weil das ja jeder macht. Viele andere jedoch werden den Hinweis dankbar aufgreifen.

Auch der Hinweis auf eigene Social-Media-Kanäle und Hashtags fördert generell die Veröffentlichung von Inhalten, schließlich wird auch so der ein oder andere erst auf die Idee hierfür gebracht. Wissen deine Gäste überhaupt, auf welchen Plattformen sie dich bewerten können? Teile es ihnen mit.

 

Veröffentlichungen monitoren

Gäste werden dich nicht immer (bzw. sogar kaum) in ihren Postings – auf welchem Kanal auch immer – erwähnen. Einerseits weil sie deine Kanäle nicht kennen, andererseits weil dies für sie in dem Moment nicht relevant ist. Vor allem auch: wen sollen sie denn taggen? Das Hotel bzw. Restaurant? Die Stadt? Die übergeordnete Region? Oder gar das Bundesland? Auf Instagram noch einigermaßen umsetzbar (wenn man das denn als Nutzer möchte), auf Facebook schon eher kein Thema.

Ist schade, denn klar, für dich wäre das natürlich praktischer. Kannst du aber nun mal nicht ändern. Deshalb solltest du ein laufendes Monitoring installieren. Damit bleibst du auf dem Laufenden, welche Inhalte über dich und deine Angebote veröffentlicht werden. Außerdem siehst du, wie deine Gäste dich von außen wahrnehmen.

Dass Bewertungsplattformen hier noch einmal eine extra Relevanz haben, sollte deutlich sein.

Hashtag #miromonster, Max-Ernst-Museum Brühl

Auf Veröffentlichungen reagieren

Monitoring – und dann? Es wird generell von den Nutzern positiv honoriert, wenn du ihre Veröffentlichungen bemerkst und auch auf diese reagierst. Das müssen nicht immer riesige umfangreiche Kommentare sein. Ein kurzes „Gefällt mir“ genügt hier oft schon.

Vielleicht kannst du dem Kunden ja auch noch weitere Tipps geben, die zu seiner Veröffentlichung passen?

Auf Bewertungsplattformen solltest du generell auf die Kommentare reagieren. Schon alleine, weil die positiven Bewerter wunderbar und relevant Werbung für dich machen und die negativen Bewertungen von wirklich allen gelesen werden.

 

Bestehende Veröffentlichungen nutzen

Um für dich einen weiteren Mehrwert aus den Veröffentlichungen in Social Media zu ziehen, sollten diese – soweit möglich und zur eigenen Strategie passend – in die eigene Kommunikation integriert werden. Dabei hat jedes Netzwerk seine eigene Vorgehensweise:

 

Veröffentlichungen aktiv initiieren

Strategisch geplante und aktiv umgesetzte Social Media-Aktionen sorgen dafür, dass aktiv Veröffentlichungen passender und relevanter Blogger, Instagramer etc. initiiert werden. Mehr zu diesem Thema findest du hier.

Dieser Beitrag basiert auf dem Resümee meines Buch-Beitrags „Blogger, Twitterer, Instagrammer & Co.: Inhalte nutzen und aktiv initiieren“ in „Kulturtourismus für alle? Neue Strategien für einen Wachstumsmarkt“ von A. Klein, Y. Pröbstle & T. Schmidt-Ott.

 

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