Beim CastleCamp letztens in Kaprun kam die Frage einer Destination:
„Darf ich die Beiträge von Bloggern auf meiner Facebook-Seite teilen?“
Ja, darfst du.
Und die Blogger freuen sich auch noch darüber! Du darfst also liebendgern Beiträge teilen!
Diese Frage ist für mich natürlich wieder einmal ein wunderbarer Anlass für einen Blogbeitrag. Blogbeiträge, Social Media, Fotos und Videos – wie können diese Veröffentlichungen von Bloggern genutzt werden? Was kannst, darfst und solltest du tun – und was lässt du besser bleiben?
Monika bringt es in ihrem Blogbeitrag zum CastleCamp gut auf den Punkt:
Genau. Und zwar geht das wie folgt.
1. Content nutzen: Blogbeiträge
Was du mit Blogbeiträgen tun solltest
Content von Bloggern nutzen: Blogbeiträge
Gerne kannst du Beiträge von Bloggern auf allen deinen Kanälen teilen. Das heißt:
- Integration auf deiner Website mittels eines Links auf den Blogbeitrag
- Blogbeitrag auf deinen verschiedenen Social-Media-Accounts wie Facebook, Twitter, Google+ o.ä. teilen
Unbedingt solltest du Beiträge von Bloggern teilen, die du aktiv bei ihrer Reise unterstützt hast. Schließlich hast du Zeit und Geld investiert. Also nutze diese Inhalte auch!
Beispiel:
Das ist Genuss: #Bergische Kaffeetafel mit Panoramablick! Empfohlen von Tanja von @vielweib http://t.co/rI6JzPqi7p pic.twitter.com/k9fzC3yae6
— Dein NRW (@DeinNRW) September 12, 2015
Pro-Tipp: Erwähne den Blogger mittels einer sogenannten Mention (@Blogger). Der Blogger sieht hierdurch direkt, dass du einen Beitrag von ihm geteilt hast.
Pro-Tipp für Blogger: Falls du über eine Region schreibst, erwähne auch du diese mittels Mention auf deinen Kanälen. Es gibt leider selten ein umfangreiches Monitoring über alle Kanäle hinweg, was wie wo über die Destination erscheint. Mach es dem Touristiker deshalb ebenso einfacher, dich und deine Beiträge zu finden.
Was du NICHT mit Blogbeiträgen tun solltest
- Integration des Blogbeitrages (Text und/oder Fotos) auf deiner Website, deinem Blog oder auf deinen Social-Media-Accounts.
- Integration des Blogbeitrages (Text und/oder Fotos) in Offline-Medien, zum Beispiel einem Prospekt.
Rechte und so. Eigentlich logisch, oder?
2. Content nutzen: Veröffentlichungen in Social Media
Was du mit Social-Media-Beiträgen tun solltest
Content von Bloggern nutzen: Veröffentlichungen in Social Media
Gerne kannst du auf Beiträge von Bloggern auf deren Kanälen (z B. Facebook, Twitter, Instagram…) reagieren. Wie? Am besten so:
- Den Beitrag liken / faven / mit einem Plus versehen. Damit sagst du dem Blogger kurz und einfach: „Danke, habe ich gesehen. Gefällt mir.“
- Besser: Du hinterlässt noch einen Kommentar auf der jeweiligen Plattform. Damit kannst du dem Blogger sagen, was genau dir an dem Beitrag gefällt. Pro-Tipp: Kommentiere nicht nur auf der Social-Media-Plattform, sondern auch direkt auf dem Blogbeitrag.
- Noch besser: du teilst den Beitrag weiter bzw. retweetest ihn. Deine Fans und Follower bekommen diesen Beitrag damit ebenso zu sehen (Mehrwert für diese) und du erhöhst die Reichweite der Veröffentlichung des Bloggers (Mehrwert für diesen).
3. Content nutzen: Texte, Fotos, Videos
Content von Bloggern nutzen: Texte, Fotos, Videos
Was du NICHT mit Texten, Fotos oder Videos tun darfst
Du hast keine Nutzungsrechte für all diese Inhalte! Bedeutet:
- Du darfst Texte, Fotos und Videos aus dem Blogbeitrag nicht herunterladen und in eigene Medien integrieren. (Beispiel: Ein Foto aus dem Blogbeitrag auf deiner Website integrieren. Den Blogtext in dein neues Magazin integrieren.)
- Ebensowenig wie du diese neu in deine eigenen Social-Media-Kanäle hochladen darfst. (Beispiel: Ein Foto aus dem Blogbeitrag auf deinen Facebook- oder Instagram-Account hochladen.)
- Das gilt nicht nur für Texte, Fotos und Videos in dem Blogbeitrag, sondern ebenso für Veröffentlichungen auf anderen Plattformen. (Beispiel: Ein YouTube-Video des Bloggers herunterladen und im eigenen YouTube-Kanal wieder hochladen.)
Und dabei ist es erst einmal völlig egal, ob du den Blogbeitrag zusätzlich verlinkst oder den Blogger als Fotografen nennst. Herunterladen und neu hochladen ist nicht. Auf welchem Kanal auch immer. Punkt.
Was du mit Texten, Fotos oder Videos tun darfst
- Den Blogbeitrag zitieren, also einen ausgewählten, vom Umfang beschränkten Text in einen Blogbeitrag integrieren und mit eigenen Inhalten ergänzen bzw. erweitern. Wichtig hierbei: Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Zitat handelt. Und: Ein Quellennachweis muss ebenso integriert sein. (siehe mein Einstieg in diesen Blogbeitrag mit dem Zitat von Monika)
- Fotos (bspw. von Instagram) oder Videos (bspw. von YouTube oder Vine) in deinen Blogbeitrag oder auf deiner Website einbetten. Wie das Einbetten funktioniert, findest du in diesem umfangreichen Beitrag von mir: Einbetten von Social-Media-Inhalten in dein Blog – wie geht’s? Am besten informierst du den Blogger auch darüber, falls du Inhalte von ihm auf deinen Kanälen einbettest.
Generell ist die offizielle Rechtssprechung hiermit noch beschäftigt. Aktuelle Informationen hierzu findest du u.a. bei Rechtsanwalt Schwenke. Der aktuelle Stand ist folgender:- Du darfst Videos von YouTube etc. auf deiner Website / deinem Blog einbetten.
- Aber: Wenn das ursprüngliche Video irgendwelche Rechte verletzt hat, dann ist auch das Framing / Einbetten dieses Videos eine Urheberrechtsverletzung.
4. Content nutzen: Individuelle Absprachen
Die obigen Ausführungen sind die generellen Rahmenbedingungen zum Thema Content nutzen. Du kannst natürlich auch individuelle Absprachen treffen.
Content von Bloggern nutzen: Individuelle Absprachen
Einfach mal fragen!
Generell gibt es Blogger, die dir gerne ein Foto für dein Prospekt oder deine Website zur Verfügung stellen. Die einen gratis, die anderen gegen einen entsprechenden Betrag. Frag sie deshalb einfach! Bei einer Kooperation mit dem Blogger kannst du auch direkt zu Beginn besprechen, was in diesem Rahmen möglich ist.
Wichtig ist bei diesen Absprachen generell:
- Klare Angabe, wo und wie du den Text / das Foto / das Video nutzen möchtest.
- Deutliche Namensnennung des Autors, also Bloggers.
Blogger aktiv beauftragen
Ebenso kannst du Blogger aktiv beauftragen, Texte, Fotos oder Videos für dich zu produzieren.
Beispiel: Christoph Karrasch aka Von Unterwegs ist aktuell im Auftrag der Tourismus Agentur Schleswig-Holstein (TASH) in dieser Region unterwegs. Er erstellt Blogbeiträge inkl. Fotos für die TASH, welche direkt auf deren Blog landen. Als Video-Blogger erstellt er natürlich ebenso Videos, welche entsprechend ebenso direkt im YouTube-Kanal von Schleswig-Holstein landen.
Content von Bloggern nutzen: Infografik zum Download
Du siehst: Es gibt viele Möglichkeiten, den Content von Bloggern in deinen eigenen Kanälen zu veröffentlichen. Nutze diese auch. Letztlich hilft das dir. Und ebenso dem Blogger.
Für den Gesamtüberblick kannst du dir eine Gesamt-Infografik der einzelnen oben genannten Punkte hier herunterladen: nach Wunsch als PNG oder PDF.
