Content von Bloggern nutzen: Blogbeiträge, Social-Media-Posts & Co

Beim CastleCamp letztens in Kaprun kam die Frage einer Destination:

„Darf ich die Beiträge von Bloggern auf meiner Facebook-Seite teilen?“

Ja, darfst du.

Und die Blogger freuen sich auch noch darüber! Du darfst also liebendgern Beiträge teilen!

Diese Frage ist für mich natürlich wieder einmal ein wunderbarer Anlass für einen Blogbeitrag. Blogbeiträge, Social Media, Fotos und Videos – wie können diese Veröffentlichungen von Bloggern genutzt werden? Was kannst, darfst und solltest du tun – und was lässt du besser bleiben?

 

Monika bringt es in ihrem Blogbeitrag zum CastleCamp gut auf den Punkt:

Da gibt es so vielen tollen Content und eine Destination oder ein Hotel nutzt ihn nicht. Man könnte viel viel mehr auf tolle Blogposts verlinken und das über alle Plattformen hinweg. 

Genau. Und zwar geht das wie folgt.

 

1. Content nutzen: Blogbeiträge

Was du mit Blogbeiträgen tun solltest

Content von Bloggern nutzen: Blogbeiträge

Content von Bloggern nutzen: Blogbeiträge

Gerne kannst du Beiträge von Bloggern auf allen deinen Kanälen teilen. Das heißt:

  • Integration auf deiner Website mittels eines Links auf den Blogbeitrag
  • Blogbeitrag auf deinen verschiedenen Social-Media-Accounts wie Facebook, Twitter, Google+ o.ä. teilen

Unbedingt solltest du Beiträge von Bloggern teilen, die du aktiv bei ihrer Reise unterstützt hast. Schließlich hast du Zeit und Geld investiert. Also nutze diese Inhalte auch!

Beispiel: 

 

Pro-Tipp: Erwähne den Blogger mittels einer sogenannten Mention (@Blogger). Der Blogger sieht hierdurch direkt, dass du einen Beitrag von ihm geteilt hast.

Pro-Tipp für Blogger: Falls du über eine Region schreibst, erwähne auch du diese mittels Mention auf deinen Kanälen. Es gibt leider selten ein umfangreiches Monitoring über alle Kanäle hinweg, was wie wo über die Destination erscheint. Mach es dem Touristiker deshalb ebenso einfacher, dich und deine Beiträge zu finden.

 

Was du NICHT mit Blogbeiträgen tun solltest

  • Integration des Blogbeitrages (Text und/oder Fotos) auf deiner Website, deinem Blog oder auf deinen Social-Media-Accounts.
  • Integration des Blogbeitrages (Text und/oder Fotos) in Offline-Medien, zum Beispiel einem Prospekt.

Rechte und so. Eigentlich logisch, oder?

 

2. Content nutzen: Veröffentlichungen in Social Media

Was du mit Social-Media-Beiträgen tun solltest

Content von Bloggern nutzen: Veröffentlichungen in Social Media

Content von Bloggern nutzen: Veröffentlichungen in Social Media

Gerne kannst du auf Beiträge von Bloggern auf deren Kanälen (z B. Facebook, Twitter, Instagram…) reagieren. Wie? Am besten so:

  • Den Beitrag liken / faven / mit einem Plus versehen. Damit sagst du dem Blogger kurz und einfach: „Danke, habe ich gesehen. Gefällt mir.“
  • Besser: Du hinterlässt noch einen Kommentar auf der jeweiligen Plattform. Damit kannst du dem Blogger sagen, was genau dir an dem Beitrag gefällt. Pro-Tipp: Kommentiere nicht nur auf der Social-Media-Plattform, sondern auch direkt auf dem Blogbeitrag.
  • Noch besser: du teilst den Beitrag weiter bzw. retweetest ihn. Deine Fans und Follower bekommen diesen Beitrag damit ebenso zu sehen (Mehrwert für diese) und du erhöhst die Reichweite der Veröffentlichung des Bloggers (Mehrwert für diesen).

 

3. Content nutzen: Texte, Fotos, Videos

Content von Bloggern nutzen: Texte, Fotos, Videos

Content von Bloggern nutzen: Texte, Fotos, Videos

Was du NICHT mit Texten, Fotos oder Videos tun darfst

Du hast keine Nutzungsrechte für all diese Inhalte! Bedeutet:

  • Du darfst Texte, Fotos und Videos aus dem Blogbeitrag nicht herunterladen und in eigene Medien integrieren. (Beispiel: Ein Foto aus dem Blogbeitrag auf deiner Website integrieren. Den Blogtext in dein neues Magazin integrieren.)
  • Ebensowenig wie du diese neu in deine eigenen Social-Media-Kanäle hochladen darfst. (Beispiel: Ein Foto aus dem Blogbeitrag auf deinen Facebook- oder Instagram-Account hochladen.)
  • Das gilt nicht nur für Texte, Fotos und Videos in dem Blogbeitrag, sondern ebenso für Veröffentlichungen auf anderen Plattformen. (Beispiel: Ein YouTube-Video des Bloggers herunterladen und im eigenen YouTube-Kanal wieder hochladen.)

Und dabei ist es erst einmal völlig egal, ob du den Blogbeitrag zusätzlich verlinkst oder den Blogger als Fotografen nennst. Herunterladen und neu hochladen ist nicht. Auf welchem Kanal auch immer. Punkt.

 

Was du mit Texten, Fotos oder Videos tun darfst

  • Den Blogbeitrag zitieren, also einen ausgewählten, vom Umfang beschränkten Text in einen Blogbeitrag integrieren und mit eigenen Inhalten ergänzen bzw. erweitern. Wichtig hierbei: Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Zitat handelt. Und: Ein Quellennachweis muss ebenso integriert sein. (siehe mein Einstieg in diesen Blogbeitrag mit dem Zitat von Monika)
  • Fotos (bspw. von Instagram) oder Videos (bspw. von YouTube oder Vine) in deinen Blogbeitrag oder auf deiner Website einbetten. Wie das Einbetten funktioniert, findest du in diesem umfangreichen Beitrag von mir: Einbetten von Social-Media-Inhalten in dein Blog – wie geht’s? Am besten informierst du den Blogger auch darüber, falls du Inhalte von ihm auf deinen Kanälen einbettest.
    Generell ist die offizielle Rechtssprechung hiermit noch beschäftigt. Aktuelle Informationen hierzu findest du u.a. bei Rechtsanwalt Schwenke. Der aktuelle Stand ist folgender:

    • Du darfst Videos von YouTube etc. auf deiner Website / deinem Blog einbetten.
    • Aber: Wenn das ursprüngliche Video irgendwelche Rechte verletzt hat, dann ist auch das Framing / Einbetten dieses Videos eine Urheberrechtsverletzung.

 

4. Content nutzen: Individuelle Absprachen

Die obigen Ausführungen sind die generellen Rahmenbedingungen zum Thema Content nutzen. Du kannst natürlich auch individuelle Absprachen treffen.

Content von Bloggern nutzen: Individuelle Absprachen

Content von Bloggern nutzen: Individuelle Absprachen

Einfach mal fragen!

Generell gibt es Blogger, die dir gerne ein Foto für dein Prospekt oder deine Website zur Verfügung stellen. Die einen gratis, die anderen gegen einen entsprechenden Betrag. Frag sie deshalb einfach! Bei einer Kooperation mit dem Blogger kannst du auch direkt zu Beginn besprechen, was in diesem Rahmen möglich ist.

Wichtig ist bei diesen Absprachen generell:

  1. Klare Angabe, wo und wie du den Text / das Foto / das Video nutzen möchtest.
  2. Deutliche Namensnennung des Autors, also Bloggers.

 

Blogger aktiv beauftragen

Ebenso kannst du Blogger aktiv beauftragen, Texte, Fotos oder Videos für dich zu produzieren.

Beispiel: Christoph Karrasch aka Von Unterwegs ist aktuell im Auftrag der Tourismus Agentur Schleswig-Holstein (TASH) in dieser Region unterwegs. Er erstellt Blogbeiträge inkl. Fotos für die TASH, welche direkt auf deren Blog landen. Als Video-Blogger erstellt er natürlich ebenso Videos, welche entsprechend ebenso direkt im YouTube-Kanal von Schleswig-Holstein landen.

 

Content von Bloggern nutzen: Infografik zum Download

Du siehst: Es gibt viele Möglichkeiten, den Content von Bloggern in deinen eigenen Kanälen zu veröffentlichen. Nutze diese auch. Letztlich hilft das dir. Und ebenso dem Blogger.

Für den Gesamtüberblick kannst du dir eine Gesamt-Infografik der einzelnen oben genannten Punkte hier herunterladen: nach Wunsch als PNG oder PDF.

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Ich unterstütze touristische Unternehmen bei ihrer Strategie, v.a. in Bezug auf Stakeholder-Management, Zielgruppen und Produkt-Entwicklung. Auf diesem Blog schreibe ich darüber sowie über meine Herzensthemen Barcamps und das Bloggen an sich. Mehr gibt es bei „Über mich“. Du kannst mich übrigens auch buchen. Ich bin Beraterin und Netzwerkpartnerin bei Tourismuszukunft. Infos sowie Kontaktdaten: Kontakt.

9 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Danke, Danke Kristine!
    Ich meine immer, dass dies doch alle Koop-Partner wissen müssten. Aber die Erfahrungen lehrt, dass dies leider nicht so ist. Kann wirklich nicht oft genug gesagt werden!
    LG Simone

  2. Hi Simone,
    der Fall war hier tatsächlich, dass die Mitarbeiterin einer Tourismusorganisation Angst hatte, einen Blogbeitrag via Facebook zu teilen. Oder generell irgendwo zu verlinken. Will der Blogger das überhaupt? Und darf sie das überhaupt? Deshalb hier noch mal der Rundumschlag für alle :)
    Liebe Grüße,
    Kristine

  3. Guter Beitrag, Kristine! Allerdings hätte ich eine Anmerkung zu Punkt 2:

    Nicht immer sind Kommentare auf Facebook/dem Blog von Seite der DMO oder dem Unternehmen so gern gesehen. Die Wortwahl sollte hier wirklich stimmen, ansonsten finde ich das meist direkt viel zu „werbisch“ – zumindest wenn es gleich der allererste Kommentar ist. Teilen, sharen, liken: Auf jeden Fall. Kommentare habe ich lieber von „echten“ Menschen ;)

  4. Danke euch, Dagger, Bea und Nina!
    Und Nina: Stimmt, die Winkefähnchen von wegen „Hier, tolle Infos, mehr Infos, bei uns auf der Website“ können stecken bleiben. Es kommt auf die Wortwahl und die Relevanz des Kommentars an. Antworten auf in den Kommentaren aufgekommene Fragen zu geben, ist beispielsweise sehr hilfreich. Und der ein der andere Blogger sieht auch ein Dankeschön von der touristischen Organisation gern in seinem Kommentaren.

  5. Hallo Kristine,
    Das ist eine wunderbare Zusammenfassung. Was mich immer wieder wundert: dass sie bei so vielen noch nötig zu sein scheint. Warum sollte das online anders sein als offline? :-)

    Liebe Grüße
    Marlene

  6. Hallo.
    Auch nach einem Jahr hat sich nicht soo viel getan. Es kommt bei Kooperationen nach wie vor – auf beiden Seiten – zu leichten bis mittelschweren Turbulenzen. Vor allen Dingen, wenn vorher nicht klar abgemacht wird welcher Content erwartet wird. Das können Kleinigkeiten sein, wie der eigenständige Artikel zum speziellen Hostel. Statt wie dann als Absatz in einem großen Artikel über die Reise.
    Ich mag daher die Kooperationen mit mindestens Telefongesprächen. Herrlich was wir da so besprechen und vorab klären können. :-)
    Gruß, der Hostelmax

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