Menschen fotografieren – darf man das überhaupt?

Social Media: Menschen fotografieren - darf man das eigentlich?

Vor kurzem habe ich Karin von Bonngehtessen.de befragt, ob und wie man eigentlich Essen im Restaurant fotografieren darf. Daraus entstand die Frage: Wie steht es mit dem Fotografieren von Menschen? Sicherlich deutlich komplizierter. Deshalb habe ich Maike Grunwald hierzu befragt.

Maike ist als freie Journalistin und Redakteurin tätig und hat somit viel Erfahrung im Medienrecht. Außerdem betreibt sie das Reisetageblog. Dort berichtet sie seit 2010 aus einem persönlichen Blickwinkel über ihre beruflichen und privaten Reisen, garniert mit Bildern aus aller Welt zu tagesaktuellen Themen (z.B. Weltdufttag, Weltkatzentag).

Warum Maike für mich die perfekte Gesprächspartnerin zum Thema „Menschen fotografieren“ ist? Weil sie sich stark mit dem Thema Medienrecht auseinandersetzt:

Wie jedes Blog in Deutschland fällt auch meines in den Regelungsbereich des Telemediengesetzes. Medienrecht ist ein sehr komplexes Feld, das mich als Journalistin seit rund 20 Jahren begleitet. Während meiner fast 10-jährigen Tätigkeit für das Peoplemagazin BUNTE.de war es besonders wichtig, sich im Persönlichkeitsrecht gut auszukennen. Da es beim Presserecht ständig Veränderungen und neue Urteile gibt, lerne ich bei jeder Weiterbildung dazu. Zu meinen Reisereportagen (www.maikegrunwald.com) liefere ich eigene Fotos, muss mich also auch bei Bildrechten gut auskennen. Als Bloggerin profitiere ich von diesem Wissen und gebe es gerne weiter. Denn gerade im Bereich Urheber- und Persönlichkeitsrecht kann Unkenntnis für Blogger teuer werden.

Maike Grunwald vom Reisetageblog

Maike Grunwald vom Reisetageblog.de. Foto: www.MaikeGrunwald.com

Interview mit Maike

Liebe Maike, mit Personen auf einem Foto wird jedes Motiv tatsächlich menschlicher. Wie sieht das aber aus: darf man einfach jeden Menschen auf der Straße einfach so fotografieren?

Nein – nicht, wenn man die Person erkennen kann. Man muss immer um Erlaubnis fragen, rechtlich gesehen sogar BEVOR man das Foto macht. Denn jeder Mensch hat das „Recht am eigenen Bild“ oder „Bildrecht“, ein Persönlichkeitsrecht und Grundrecht: das Recht, selbst zu bestimmen, ob und wie ein Bild, auf dem er zu erkennen ist, veröffentlich wird. „Erkennen“ ist dabei sehr weit gefasst: So dürfen auch Jugendfotos oder Bilder, auf denen z.B. die Augen durch eine Hutkrempe etc. verdeckt sind, nur mit Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden. Es gibt Ausnahmen, die allerdings nicht immer eindeutig sind und im Streitfall individuell entschieden werden. Das ganze Thema ist hochkomplex, gerade bei Veröffentlichungen im Internet, weil diese dann weltweit zu sehen sind.

 

Welches sind diese Ausnahmen, sprich: Welche Fotos mit Personen dürfen veröffentlicht werden, ohne dass man vorher ihre Einwilligung einholen muss?

Fotos von Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Prominente), wenn diese öffentlich auftreten, sind in der Regel unproblematisch. Außerdem Fotos von Landschaften oder Sehenswürdigkeiten, auf denen Menschen nur als „Beiwerk“ zu sehen sind. „Beiwerk“ heißt: Die Person ist zufällig drauf und unwichtig, ohne sie wären Motiv und Aussage des Fotos gleich. Zum Beispiel wird es sich vor dem Kölner Dom nicht vermeiden lassen, dass einige Touristen mit auf dem Foto sind, die man auch erkennen kann.

Foto mit Menschen als „Beiwerk“ von Maike Grunwald

Einwilligung nicht notwendig. Die Person ist nicht zu erkennen. Außerdem kann sie als zufälliges „Beiwerk“ interpretiert werden. (Foto: © Maike Grunwald)

Hartnäckig hät sich der Mythos, dass Gruppenbilder unproblematisch sind – das stimmt aber nicht, theoretisch muss jeder einzelne seine Erlaubnis geben. Bilder von Versammlungen, Großveranstaltungen wie Karneval, Konzerten etc. dürfen allerdings veröffentlicht werden, wenn die Veranstaltung im Vordergrund steht und kein Einzelner hervorgehoben wird.

 

Darf man solche Fotos dann in jedem Fall veröffentlichen?

Auch bei diesen Bildern gilt der Grundsatz: Wenn ein „berechtigtes Interesse des Abgebildeten“ verletzt wird, ist eine Veröffentlichung auf keinen Fall erlaubt. Tabu sind z.B. Fotos, die Menschen in einer peinlichen Situation zeigen (z.B. betrunken) oder ihre Privat- oder Intimsphäre verletzen. Und eine Veröffentlichung für Werbezwecke ist ohne Extra-Einwilligung sowieso in keinem Fall erlaubt. Außerdem ist bei Menschen zu beachten, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts auch bei an sich harmlosen Bildern durch den Kontext entstehen kann (zum Beispiel, wenn das Foto einen Post mit dem Titel „Rechtsradikale Mörder, die flauschige Tiere hassen“ illustriert).

 

Beim Thema Fotos vom Essen hatten wir hier bereits das Thema „Fotografieren darf, veröffentlichen nicht.“ Wie ist das mit Fotos von Menschen?

Anders als bei Fotos von Essen :-) Auch, wenn man Fotos von einzelnen Personen „ohne Veröffentlichungsabsicht“ macht, müssen deren Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Vereinfacht gesagt: In der Regel ist es in Deutschland nicht erlaubt, Fotos von erkennbaren Personen ohne deren vorheriger Einwilligung zu machen. Denn der Fotografierte muss ja mit dem Wissen leben, dass jemand anderes sein Bild hat und dieses vielleicht auch unerlaubt veröffentlicht. Die Einwilligung zum Fotografiertwerden kann auch stillschweigend erfolgen, z.B. durch Posieren und Lächeln in die Kamera. Die gilt dann aber nicht automatisch auch fürs Veröffentlichen.

 

Foto mit Menschen als zentrales Element von Maike Grunwald

Einwilligung notwenig: Zwar geht es im Bild um die Veranstaltung, allerdings sind einzelne Personen hervorgehoben bzw. sogar porträtiert. (Foto: © Maike Grunwald)

Gibt es Unterschiede zwischen der Veröffentlichung von Personenfotos im eigenen Blog, auf Fotoplattformen oder in weiteren sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+, Twitter?

Nein, solange das Foto nicht werblich genutzt wird. Wichtig ist aber zu wissen, dass die Einwilligung der fotografierten Person für eine Veröffentlichung kein genereller Freibrief für alle Medien ist. Wenn ich z.B. frage, ob ich das Bild auf meinem Blog veröffentlichen darf, gilt die Erlaubnis auch nur für mein Blog. Denn das Recht am eigenen Bild heißt auch, dass jeder Mensch bestimmen darf, WO sein Bild erscheint.

 

Fotos und Videos – gleiches Prinzip oder gibt es Unterschiede?

Gleiches Prinzip: Wenn die Person erkennbar ist, ist es ein „Bildnis“. Sogar Zeichnungen können unter Umständen Persönlichkeitsrechte verletzen.

 

Zwischen Erwachsenen, die für sich selbst entscheiden können, und Kindern gibt es bei diesem Thema sicherlich Unterschiede. Worauf ist beim Fotografieren von Kindern zu achten?

Wenn man Kinder fotografiert und die Bilder veröffentlichen will, braucht man die Einwilligung der Eltern bzw. deren Vertreter. Bei Minderjährigen, die schon selbst Entscheidungen bewusst treffen können, sollte auch das Kind selbst einer Veröffentlichung einwilligen. Unabhängig von der juristischen Seite sollte man sich immer fragen, ob es moralisch okay ist, das Foto zu veröffentlichen. Ich bin da lieber über-vorsichtig, denn Kinder brauchen besonderen Schutz. Nach meinen Vorstellungen ist es z.B. nicht okay, süße Kinder aus Asien oder Afrika quasi als unbezahlte Models auszunutzen, um die Klickzahlen eines Blogs zu erhöhen.

 

Gelten all diese Regeln nur für Deutschland, oder greifen diese genauso, wenn ich in Thailand, Namibia oder New York Personen fotografiere?

Die Rechtslage ist überall unterschiedlich. In manchen Ländern wie den USA sind die Persönlichkeitrechte lockerer gefasst, Menschen dürfen einfach so fotografiert werden. Anderswo gibt es strikte Regeln.

Die Wachen vorm Buckingham Palace in London sind ein beliebtes Fotomotiv. In anderen Ländern kann das Fotografieren von Menschen in interessanten Uniformen sehr üble Konsequenzen haben. In manchen Kulturen glaubt man, dass es unschicklich ist oder Unglück bringt, fotografiert zu werden, sogar, dass die Seele gestohlen wird. Verschleierte Frauen und betende Menschen sollte man auch nicht einfach so fotografieren. Es ist wichtig, sich vor einer Foto-Reise nicht nur über die Gesetze, sondern auch über die Gepflogenheiten vor Ort zu informieren. Denn es ist nicht nur moralisch bedenklich, Menschen im Ausland wie exotische Tiere mit der Kamera „abzuschießen“. Es kann auch teuer werden. Der ungewollt Fotografierte kann auch in seinem Land Klage erheben. Dann muss der, der das Foto gemacht hat, schlimmstenfalls auch noch Reisekosten bezahlen, weil er zum Gerichtstermin erscheinen muss.

 

Kurz und knapp dein Tipp: Wie gehe ich am besten vor, wenn ich andere Personen für mein Blog fotografieren möchte?

Rechtsberatung kann ich nicht geben, nur erzählen, wie ich in der Praxis handele: Ich gehe auf Nummer sicher und frage vor dem Fotografieren. Das gibt oft auch bessere Fotos, wenn man charmant mit den Leuten umgeht, und macht Spaß. Wenn sich ein toller „Schnappschuss“ ergibt, mache ich den unter bestimmten Umständen auch mal schnell und frage hinterher, auch wenn ich rechtlich gesehen vorher fragen müsste. Dann zeige ich der Person das Foto auf dem Display, frage, ob ich es veröffentlichen darf, und gebe ihnen eine Visitenkarte mit Blogadresse. Oder ich lösche es vor ihren Augen. Bei Kindern besser über-vorsichtig sein und die Einwilligung der Eltern schriftlich geben lassen. Denn die Beweispflicht liegt immer beim Fotografen, und eine Abmahnung kann teuer werden.

 

Und wenn ich in einem Land bin, in dem ich mich sprachlich nicht verständigen kann?

Gerade in solchen Ländern zeige ich VOR dem Fotografieren auf die Kamera, frage lächelnd „okay?“ und warte auf die Reaktion. Manche wollen als „Model“ bezahlt werden, andere werden böse, meistens freuen sie sich – alles interessante Erfahrungen.

Ich frage auch um Erlaubnis der Veröffentlichung, indem ich auf das Bild zeige, dann auf die Blogadresse auf der Visitenkarte, und internationale Sachen sage wie „Blog okay? Internet okay?“. Oder ich bitte den Reiseführer etc. um Übersetzungshilfe. Toller Nebeneffekt, egal in welchem Land: Man kommt ins Gespräch, zur Not mit Händen und Füßen, manchmal lernt man sich richtig kennen. Dann hat man mehr als ein schönes Foto und ein gutes Gefühl: eine echte Begegnung. Und manchmal eine neue Internet-Freundschaft, die Jahre später noch lebendig ist.

 

Vielen Dank, Maike, für deine hilfreichen Tipps und Hinweise!

 

Mehr zu Maike & ihrem Reisetageblog

Den Reisen von Maike kannst du auf ihrem Blog www.Reisetageblog.de folgen, sowie ebenso via FacebookTwitter, Google+.

Mehr zur Autorin und Journalistin Maike Grunwald gibt es auf ihrer Website MaikeGrunwald.com zu entdecken.

 

Bitte beachte: dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine umfangreiche rechtliche Beratung nicht ersetzen.

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Ich unterstütze touristische Unternehmen bei ihrer Strategie, v.a. in Bezug auf Stakeholder-Management, Zielgruppen und Produkt-Entwicklung. Auf diesem Blog schreibe ich darüber sowie über meine Herzensthemen Barcamps und das Bloggen an sich. Mehr gibt es bei „Über mich“. Du kannst mich übrigens auch buchen. Ich bin Beraterin und Netzwerkpartnerin bei Tourismuszukunft. Infos sowie Kontaktdaten: Kontakt.

13 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Danke für die Zusammenfassung. Ich denke auf solche Regeln achtet so gut wie keiner von uns Bloggern.

    Ich frage mich, wie das in der Praxis aussehen soll. z.B. habe ich vor 2 Wochen in Sri Lanka eine fotogene alte Frau fotografiert, die als „Teepflückerin“ für Touris posiert hat. Ich habe ihr 50 Rupien gegeben und sie war glücklich damit. Natürlich habe ich nichts Schriftliches und denke nicht, dass das praktikabel gewesen wäre.

    Ein andermal habe ich bei einer Gruppe von einem Mann und 6 Kindern in landestypischer Tracht auf meine Kamera gedeutet. Der Mann hat genickt, die Kinder posiert und ich habe geklickt. Noch ehe ich das Foto anschauen konnte waren sie weitergelaufen. Foto wieder löschen oder was?

    Wer kann denn überhaupt abmahnen, nur der Fotografierte?

    Stockfoto Agenturen sind übrigens super pingelig, was erkennbare Personen angeht. Die müssen grundsätzlich alle entfernt oder unkenntlich gemacht werden oder man muss für jede gezeigte Person einen Modelvertrag beilegen.

  2. Herzlichen Dank für diese wichtigen Informationen. Ich habe noch eine Frage: Wie sieht das aus mit den Fotos von älteren Menschen im Pflegeheim? Ich kenne Fälle, da sind Personen bei Veranstaltungen fotografiert worden (die Person war deutlich erkennbar und stand im Mittelpunkt des Fotos), anschließend wurden die Fotos auf Facebook von dem Heim veröffentlicht. Mir wurde gesagt, daass die Leute damit einverstanden waren. Doch da es sich um teilweise demente oder altersverwirrte Menschen handelt, frage ich mich, ob diese überhaupt wissen, wozu sie ihr Einverständnis gegeben haben. Also dürfen die einfach so fotografiert werden und veröffentlicht???

    Danke und liebe Ostergrüße – Ulrike

  3. Super interessanter und wichtiger Artikel! Normalerweise* frage ich beim Fotografieren von Menschen eigentlich immer vorher, jedenfalls wenn ich mich traue. Oft sind mir allerdings schon echt schöne Bilder durch die Lappen gegangen, weil ich mich nicht getraut habe und dann im Zweifelsfall auf das Foto verzichtet habe. Aber Maike hat wahrscheinlich Recht, vielleicht kommt ja auch ein nettes Gespräch zustande. :-)

    *Die Ausnahme von „normalerweise“ ….es gibt natürlich Situationen wie Volksfeste u.ä. in denen es fast unmöglich ist, Bilder zu machen, ohne dass jemand mit drauf kommt. Das find ich dann immer schwierig zu entscheiden und lass es auch schon mal draufankommen…

    Auf alle Fälle: Danke für den Artikel Ihr 2!
    lg
    Nicole

  4. @Florian: Zwischen offizieller Rechtsprechung und der tatsächlichen Realität klafft ja oft eine deutliche Lücke. Bei dem Thema „Essen fotografieren im Restaurant“ hatten wir es darüber, dass man an sich keinerlei Fotos aus Restaurants ohne Einwilligung veröffentlichen darf. Machen tun es dennoch alle. Oder Pinterest, das ist de fakto ein riesengroßes Urheberrechtsproblem! Aber meist gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Letztlich geht es mir vor allem darum, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.

    Abmahnen kann prinzipiell nur derjenige mit einem Unterlassungsanspruch, sprich in diesem Fall die fotografierten Personen selbst.

    LG, Kristine

  5. Hallo Ulrike, bei dementen/geistig verwirrten Personen greifen letztlich vergleichbare Regeln wie bei minderjährigen: hier muss entsprechend eine Einwilligung des gesetzliche Vertreters vorliegen.
    Für ein Pflegeheim mit eigener Facebookseite wäre es deshalb am besten, von allen Bewohnern (bzw. deren Vertretern) eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos einzuholen. Liegt diese nicht vor, sollte die entsprechende Person auch nicht auf der Facebookseite erscheinen.
    LG, Kristine

  6. Leider schon im ersten Absatz ein fataler Rückschluss, dahingehend, was „Recht am eigenen Bild” bedeutet.

    «… rechtlich gesehen sogar BEVOR man das Foto macht. Denn jeder Mensch hat das „Recht am eigenen Bild“ […]»

    Natürlich darf ich (in diesem Land) Menschen fotografieren. Und ich muss vorher auch nicht fragen. Dabei ist es auch egal, ob das zu fotografierende Sujet berühmt ist oder nicht. Alles andere käme einem Berufsverbot von (Berufs-)fotografen, nämlich Dokumenations-/Reportage/-Kunstfotografen gleich. Und das sieht unsere Verfassung schlicht einmal nicht vor.

    Der ganze Bereich berührt unterschiedliche Rechte. Zum einen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hier gilt, es darf ein jeder fotografiert werden (ich rede jetzt ausschließlich von erwachsenen Personen) – auch ohne gefragt zu werden. Und zwar bis zu dem Moment, an dem das Sujet signalisiert, es möchte das nicht. ERST dann wird dessen Persönlichkeitsrecht nämlich verletzt. Dann allerdings auch schon, wenn man nur auslöst – selbst wenn kein Film oder Speicherkarte die Kamera beglückt.

    Was gesetzlich klar untersagt ist, ist eine Veröffentlichung ohne Erlaubnis des Porträtierten. Aber auch hier gibt es für den Fotografen Ausnahmen, die im KunstUrhG Kunsturhebergesetz geregelt werden. Und da bitte ich den Paragraphen §23 genau zu betrachten. Denn: ohne Einwilligung des Abgebildeten dürfen Bildnisse veröffentlicht werden, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, vorausgesetzt diese dienen der Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst.

    Hinsichtlich des letzten Passus sollte man im Streitfall schon in der Lage sein, nachzuweisen, dass man als Fotograf seinen Lebensunterhalt verdient und eine gewisse Arbeitshistorie im Bereich Kunstfotografie vorweisen können. Sehr sicher wird hier ein Laienfotograf Probleme bekommen, mögliches Recht durchzusetzen.

    Es gäbe nämlich in diesem Deutschland sonst keine Reportage- oder Kunstfotografie auf denen Menschen abgebildet werden.

  7. @creezy: Mein Beitrag richtet sich an Blogger, also vorwiegend Laien, die sich mit der Rechtslage nicht gut auskennen. Daher habe ich z.B. den §23 (1) 4 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz) ganz weggelassen. Denn hier kommen ja in jedem individuellen Fall immer zwei Rechte in Konflikt, und selbst bei anerkannten Künstlern weiß man nicht immer vorher, ob der Fotokünstler oder der Fotografierte im Streitfall am Ende Recht bekommt. Blogger werden sich in der Regel aber kaum erfolgreich auf ihr Recht auf künstlerische Freiheit berufen können, wenn sie Menschen auf der Straße „abschießen“ und diese Bilder veröffentlichen. Davon kann ich nur dringend abraten. Daher wäre es nur verwirrend, dieses Thema hier auch noch aufzuführen. Bei anerkannten Kunstfotografen darf man ja auch davon ausgehen, dass sie die Rechtslage kennen.

    Zielgruppengerecht habe ich auch den Satz zum Fotografieren ohne Erlaubnis formuliert, den Du in Deinem Kommentar als „fatalen Rückschluss“ darstellst. Dagegen möchte ich mich verwehren. Für die meisten Blogger ist der Satz die beste Orientierung. Denn wie Du sagst, betreffen die von Dir geschilderten speziellen Situationen in erster Linie die Arbeit von Berufsfotografen, an die sich mein Beitrag ja nicht richtet.

    Natürlich gibt es davon unabhängig unendlich viele Sonderfälle und unscharfe Fälle (relative Personen der Zeitgeschichte etc.), auf die sich auch Laien erfolgreich berufen können und die in meinem Beitrag nicht ausgeführt sind. Mir ging es einfach darum, eine erste, möglichst verständliche zielgruppenspezifische Orientierung zu schaffen – ohne Haarspalterei und unnötige Theorie. Wie ich in dem Beitrag sage, ist die Materie natürlich viel komplexer; eine generelle Blanko-Rechtsberatung, die für alle Fotografen und jede Situation gilt, kann und wollte ich nicht leisten.

    Und ich bleibe dabei: In Deutschland ist man als Blogger rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidet Ärger, wenn man Leute VOR dem Fotografieren um Erlaubnis bittet. Außerdem gebietet das der Anstand. Oder wie würdes Du es finden, wenn Dich eine fremde Person einfach so wie ein „Ding“ fotografiert? Leider habe ich dies aber schon oft selbst erlebt.

  8. Das Thema ist mehr wie wichtig und sollten alle immer auf dem Schirm haben, danke für die Nennung liebe Kristine in dem Kommentar. Tip dazu noch von mir, auch in Afrika oder abgelegenen Regionen sollte man an ein Modell Release immer in der Tasche haben (ausgedruckt). Auch falls die Menschen nicht schreiben können … ich lasse mir dann immer ein Kreuz machen und schreibe den Name dahinter.

    Maike Deine Zusammenfassung ist gut auf dem Punkt gebracht, danke.

    LG sendet Dani

  9. sehr interessanter Artikel und für die Bloggerszene von Bedeutung, allerdings muss ich dazu sagen und dir eigentlich zustimmen:“Wo kein Kläger – da ist auch kein Richter“ eigentlich gilt dieser Grundsatz überall, jedoch wenn ein Kläger auftaucht sollte sich der Blogger zu verteidigen wissen, was §23 KunstUrhG angeht, auch ein Blogger kann diesen für sich auslegen, nicht jeder aber die meisten.

    Grüße aus dem sonnigen Südtirol,
    Zora

  10. Ich hätte auch gerne eine Information, wie ist es in dem Fall wenn man vor dem fotografieren gefragt hat,,und die Person einverstanden war, jedoch nach der Veröffentlichung nichts mehr wissen möchte über ihr-sein Einverständnis?
    Man hat ja kein Beweiß , was kann man dann tun?

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